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visunext Ratgeber

Digitalpakt Schule

In 5 Schritten vom Medienkonzept zum digitalen Klassenzimmer!

In Kürze: Alle Infos zum DigitalPakt Schule!

Inhalt

Sie haben Fördermittel erhalten? Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung!

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Jetzt Beratung vor Ort buchen!

Bei der Digitalisierung Ihrer Schule begleiten wir Sie von Anfang an – von der Analyse über die Beratung und Planung bis zur Installation und Einweisung.

1. Alle Fakten zum DigitalPakt Schule

“Was bedeutet der Digitalpakt Schule?”

Mit den Fördermitteln des DigitalPakt Schule unterstützen Bund und Länder Bildungseinrichtungen auf dem Weg zur Digitalisierung. Für eine schnelle und vor allem erfolgreiche Umsetzung des digitalen Bildungskonzepts müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt werden. Hier unterstützen wir Sie!  

Im gesamten Prozess der Implementierung - von der Beratung und Planung bis hin zur Umsetzung des Medienkonzepts.

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Vorteile & Chancen

  • Ausstattung von Schulen mit digitaler Technik
  • Nutzung von digitalen Medien im Bildungsbereich
  • Digitale Kompetenzen stärken
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Budget Details

  • Fünf Milliarden Euro für alle Schulen 
  • Förderzeitraum von 2019 bis 2024 
  • Sofortausstattungsprogramm für Lehrer- und Schülerarbeitsgeräte

Digitale Bildungseinrichtung live erlebe: visunext In-House Messen

So sieht ein digitales Klassenzimmer aus! visunext Vor-Ort-Präsentationen


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2. Medienkonzept – Umsetzung und Begleitung

Das Medienkonzept ist einer der wichtigsten Bestandteile in der Initiative DigitalPakt 2020. Die Schulen begründen beim Schulträger den technisch-pädagogischen Einsatz ausgewählter digitaler Medien für Ihre Klassenzimmer. 

“Wie erstelle ich ein Medienkonzept?” 

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihres individuellen Medienkonzeptes. Hierzu gehört eine umfangreiche medienpädagogische Beratung und auf Wunsch eine Vor-Ort-Präsentation eines digitalen Klassenzimmers mit beispielsweise Display und Whiteboard Lösungen.

Medienkonzept Vorlage – Jetzt Förderung beantragen!

Für die Beantragung von Fördermitteln aus dem DigitalPakt ist die Erstellung eines schulischen Medienkonzeptes eine wesentliche Voraussetzung. Der wichtigste Teil des Konzeptes ist die technische-pädagogische Begründung der Medien für Ihren Unterricht. Wir stellen Ihnen dazu eine Vorlage zur Verfügung.

Was ist förderfähig?

  • Klassenzimmer-Ausstattung: Interaktive Displays, Beamer, Dokumentenkameras, Digitale Arbeitsgeräten 
  • WLAN / Netzwerk-Infrastruktur 
  • Mobile Ausstattung: Tablets, Convertibles, Laptops für Lehrer und Schüler

Förderung nur mit Medienkonzept!

  • Das Technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (TPEK) gilt als Voraussetzung der Förderung. 
  • Je nach Bundesland gelten individuelle Förderrichtlinie zum Medienentwicklungsplan/ Medienkonzept.
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Förderrichtlinien pro Bundesland

Es gelten in jedem Bundesland individuelle Förderrichtlinien. Um einen schnellen Überblick über die individuellen Inhalte pro Bundesland zu bekommen, haben wir Ihnen jeweils passende Informationen zur Förderung bereitgestellt.

Dem Bundesland Baden-Württemberg steht ein Förderbudget von 650.640.000 Euro zur Verfügung. Die Förderrichtlinie-Baden-Württemberg können Sie hier aufrufen. Folgende Besonderheiten ergeben sich aus der Förderrichtlinie:

  • Frist: 30.04.2022
  • Besonderheiten: Landesmedienzentrum zur Unterstützung der Schulen in der Erarbeitung des Medienkonzeptes
  • Antragstellung: Antragsstellung über die Landeskreditbank Baden-Württemberg ab dem 01.10.2019

Leistungen in Baden-Würtemberg
Ja/Nein
Verbesserung Netzwerkverbindung
Serverlösungen
Schulisches WLAN /LAN
Lehr- und Lern-Infrastrukturen
Anzeige- und Interaktionsgeräte
Digitale Arbeitsgeräte
Schulgebundene Lehrerarbeitsplätze
Schulgebundene mobile Endgeräte
Verwaltungs-, Betriebs- und Wartungskosten
Softwarelizenzen
Projektvorbereitende und -begleitende Beratungsdienstleistungen

förderfähig
teilweise förderfähig
nicht förderfähig



Dem Bundesland Bayern steht ein Förderbudget von 778.254.500 Euro zur Verfügung. Die Förderrichtlinie-Bayern können Sie hier aufrufen. Folgende Besonderheiten ergeben sich aus der Förderrichtlinie:

  • Frist: 31.12.2021 (erste Phase)
  • Besonderheiten: Leitfaden des Medienbildungszentrums Bayern zur Entwicklung des Medienkonzeptes. Zusätzliche Mittel aus dem Landesprogramm Bayern Digital II
  • Antragstellung: Antragsstellung über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Leistungen in Bayern
Ja/Nein
Verbesserung Netzwerkverbindung
Serverlösungen
Schulisches WLAN /LAN
Lehr- und Lern-Infrastrukturen
Anzeige- und Interaktionsgeräte
Digitale Arbeitsgeräte
Schulgebundene Lehrerarbeitsplätze
Schulgebundene mobile Endgeräte
Verwaltungs-, Betriebs- und Wartungskosten
Softwarelizenzen
Projektvorbereitende und -begleitende Beratungsdienstleistungen

förderfähig
teilweise förderfähig
nicht förderfähig



Dem Bundesland Berlin steht ein Förderbudget von 258.877.000 Euro zur Verfügung. Die Förderrichtlinie-Berlin können Sie hier aufrufen. Folgende Besonderheiten ergeben sich aus der Förderrichtlinie:

  • Frist: 31.12.2023
  • Besonderheiten: Erarbeitung der Medienkonzepte über das Portal lernraum-berlin.de, die aber nur öffentlichen Schulträgern zur Verfügung steht.
  • Antragstellung: Antragsstellung über Lernraum Berlin

Leistungen in Berlin
Ja/Nein
Verbesserung Netzwerkverbindung
Serverlösungen
Schulisches WLAN /LAN
Lehr- und Lern-Infrastrukturen
Anzeige- und Interaktionsgeräte
Digitale Arbeitsgeräte
Schulgebundene Lehrerarbeitsplätze
Schulgebundene mobile Endgeräte
Verwaltungs-, Betriebs- und Wartungskosten
Softwarelizenzen
Projektvorbereitende und -begleitende Beratungsdienstleistungen

förderfähig
teilweise förderfähig
nicht förderfähig



Dem Bundesland Brandenburg steht ein Förderbudget von 150.901.000 Euro zur Verfügung. Die Förderrichtlinie-Brandenburg können Sie hier aufrufen. Folgende Besonderheiten ergeben sich aus der Förderrichtlinie:

  • Frist: 30.09.2020
  • Besonderheiten: Eigene landesspezifische Schul-Cloud des Hasso-Platttner Instituts Parallel zum DigitalPakt laufendes Landesprogramm medienfit.
  • Antragstellung: Antragsstellung über Investitions- und Landesbank Brandenburg

Leistungen in Brandenburg
Ja/Nein
Verbesserung Netzwerkverbindung
Serverlösungen
Schulisches WLAN /LAN
Lehr- und Lern-Infrastrukturen
Anzeige- und Interaktionsgeräte
Digitale Arbeitsgeräte
Schulgebundene Lehrerarbeitsplätze
Schulgebundene mobile Endgeräte
Verwaltungs-, Betriebs- und Wartungskosten
Softwarelizenzen
Projektvorbereitende und -begleitende Beratungsdienstleistungen

förderfähig
teilweise förderfähig
nicht förderfähig



Dem Bundesland Bremen steht ein Förderbudget von 150.901.000 Euro zur Verfügung. Die Förderrichtlinie-Bremen können Sie hier aufrufen. Folgende Besonderheiten ergeben sich aus der Förderrichtlinie:

  • Frist: 16.05.2024
  • Besonderheiten: Erstellung des Medienkonzepts über tabellarisches Online-Formular
  • Antragstellung: Antragsstellung über Koordinierungsstelle DigitalPakt Bremen

Leistungen in Bremen
Ja/Nein
Verbesserung Netzwerkverbindung
Serverlösungen
Schulisches WLAN /LAN
Lehr- und Lern-Infrastrukturen
Anzeige- und Interaktionsgeräte
Digitale Arbeitsgeräte
Schulgebundene Lehrerarbeitsplätze
Schulgebundene mobile Endgeräte
Verwaltungs-, Betriebs- und Wartungskosten
Softwarelizenzen
Projektvorbereitende und -begleitende Beratungsdienstleistungen

förderfähig
teilweise förderfähig
nicht förderfähig



Dem Bundesland Hamburg steht ein Förderbudget von 127.895.000 Euro zur Verfügung. Die Förderrichtlinie-Hamburg können Sie hier aufrufen. Folgende Besonderheiten ergeben sich aus der Förderrichtlinie:

  • Frist: 15.04.2024
  • Besonderheiten: Die Behörde für Schule und Berufsbildung ist Schulträger aller Hamburger Schulen und zentralisiert die Fördermaßnahmen des DigitalPakts.
  • Antragstellung: Antragsstellung über das Amt für Verwaltung der Behörde für Schule und Berufsbildung.

Leistungen in Hamburg
Ja/Nein
Verbesserung Netzwerkverbindung
Serverlösungen
Schulisches WLAN /LAN
Lehr- und Lern-Infrastrukturen
Anzeige- und Interaktionsgeräte
Digitale Arbeitsgeräte
Schulgebundene Lehrerarbeitsplätze
Schulgebundene mobile Endgeräte
Verwaltungs-, Betriebs- und Wartungskosten
Softwarelizenzen
Projektvorbereitende und -begleitende Beratungsdienstleistungen

förderfähig
teilweise förderfähig
nicht förderfähig



Dem Bundesland Hessen steht ein Förderbudget von 372.172.000 Euro zur Verfügung. Die Förderrichtlinie-Hessen können Sie hier aufrufen. Folgende Besonderheiten ergeben sich aus der Förderrichtlinie:

  • Frist: 31.12.2021
  • Besonderheiten: Das Land hat das Budget auf 500.000.000 Euro aufgestockt. Laufende Programme "Digitale Schule Hessen" zur Förderung der Fortbildungen der Lehrkräfte und Schule@Zukunft zur Medienbildung und Ausstattung.
  • Antragstellung: Antragsstellung über die WIBank.

Leistungen in Hessen
Ja/Nein
Verbesserung Netzwerkverbindung
Serverlösungen
Schulisches WLAN /LAN
Lehr- und Lern-Infrastrukturen
Anzeige- und Interaktionsgeräte
Digitale Arbeitsgeräte
Schulgebundene Lehrerarbeitsplätze
Schulgebundene mobile Endgeräte
Verwaltungs-, Betriebs- und Wartungskosten
Softwarelizenzen
Projektvorbereitende und -begleitende Beratungsdienstleistungen

förderfähig
teilweise förderfähig
nicht förderfähig



Dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern steht ein Förderbudget von 99.209.500 Euro zur Verfügung. Die Förderrichtlinie-Mecklenburg-Vorpommern können Sie hier aufrufen. Folgende Besonderheiten ergeben sich aus der Förderrichtlinie:
  • Frist: 31.12.2025
  • Besonderheiten: Vorlagen zum Medienkonzept sind auf dem Bildungserver Mecklenburg-Vorpommern zu finden.
  • Antragstellung: Antragsstellung über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Leistungen in Mecklenburg-Vorpommern
Ja/Nein
Verbesserung Netzwerkverbindung
Serverlösungen
Schulisches WLAN /LAN
Lehr- und Lern-Infrastrukturen
Anzeige- und Interaktionsgeräte
Digitale Arbeitsgeräte
Schulgebundene Lehrerarbeitsplätze
Schulgebundene mobile Endgeräte
Verwaltungs-, Betriebs- und Wartungskosten
Softwarelizenzen
Projektvorbereitende und -begleitende Beratungsdienstleistungen

förderfähig
teilweise förderfähig
nicht förderfähig



Dem Bundesland Niedersachsen steht ein Förderbudget von 407.496.500 Euro zur Verfügung. Die Förderrichtlinie-Niedersachsen können Sie hier aufrufen. Folgende Besonderheiten ergeben sich aus der Förderrichtlinie:
  • Frist: 16.05.2023
  • Besonderheiten: Input zu schulischen Medienbildungskonzepten vom Niedersächsischen Bildungsserver.
  • Antragstellung: Antragsstellung über die Niedersächsische Landesschulbehörde.

Leistungen in Niedersachsen
Ja/Nein
Verbesserung Netzwerkverbindung
Serverlösungen
Schulisches WLAN /LAN
Lehr- und Lern-Infrastrukturen
Anzeige- und Interaktionsgeräte
Digitale Arbeitsgeräte
Schulgebundene Lehrerarbeitsplätze
Schulgebundene mobile Endgeräte
Verwaltungs-, Betriebs- und Wartungskosten
Softwarelizenzen
Projektvorbereitende und -begleitende Beratungsdienstleistungen

förderfähig
teilweise förderfähig
nicht förderfähig



Dem Bundesland Nordrhein-Westfalen steht ein Förderbudget von 1.054.338.000 Euro zur Verfügung. Die Förderrichtlinie-Nordrhein-Westfalen können Sie hier aufrufen. Folgende Besonderheiten ergeben sich aus der Förderrichtlinie:
  • Frist: 31.12.2021
  • Besonderheiten: Vorlagen und Leitfäden zur Erstellung des Medienkonzeptes werden vom Land zur Verfügung gestellt.
  • Antragstellung: Antragsstellung über die zuständige Bezirksregierung.

Leistungen in Nordrhein-Westfalen
Ja/Nein
Verbesserung Netzwerkverbindung
Serverlösungen
Schulisches WLAN /LAN
Lehr- und Lern-Infrastrukturen
Anzeige- und Interaktionsgeräte
Digitale Arbeitsgeräte
Schulgebundene Lehrerarbeitsplätze
Schulgebundene mobile Endgeräte
Verwaltungs-, Betriebs- und Wartungskosten
Softwarelizenzen
Projektvorbereitende und -begleitende Beratungsdienstleistungen

förderfähig
teilweise förderfähig
nicht förderfähig



Dem Bundesland Rheinland-Pfalz steht ein Förderbudget von 241.229.500 Euro zur Verfügung. Die Förderrichtlinie-Rheinland-Pfalz können Sie hier aufrufen. Folgende Besonderheiten ergeben sich aus der Förderrichtlinie:
  • Frist: 16.05.2022
  • Besonderheiten: Zusätzliche Agenda "Digitale Bildung entscheidet" zur Förderung des digitalen Lebens in Rheinland-Pfalz mit zusätzlich 35 Millionen Euro Fördermitteln.
  • Antragstellung: Antragsstellung über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz.

Leistungen in Rheinland-Pfalz
Ja/Nein
Verbesserung Netzwerkverbindung
Serverlösungen
Schulisches WLAN /LAN
Lehr- und Lern-Infrastrukturen
Anzeige- und Interaktionsgeräte
Digitale Arbeitsgeräte
Schulgebundene Lehrerarbeitsplätze
Schulgebundene mobile Endgeräte
Verwaltungs-, Betriebs- und Wartungskosten
Softwarelizenzen
Projektvorbereitende und -begleitende Beratungsdienstleistungen

förderfähig
teilweise förderfähig
nicht förderfähig



Dem Bundesland Saarland steht ein Förderbudget von 60.098.500 Euro zur Verfügung. Die Förderrichtlinie-Saarland können Sie hier aufrufen. Folgende Besonderheiten ergeben sich aus der Förderrichtlinie:
  • Frist: 16.05.2022
  • Besonderheiten: -
  • Antragstellung: Antragsstellung über das Ministerium für Bildung Kultur.

Leistungen in  Saarland
Ja/Nein
Verbesserung Netzwerkverbindung
Serverlösungen
Schulisches WLAN /LAN
Lehr- und Lern-Infrastrukturen
Anzeige- und Interaktionsgeräte
Digitale Arbeitsgeräte
Schulgebundene Lehrerarbeitsplätze
Schulgebundene mobile Endgeräte
Verwaltungs-, Betriebs- und Wartungskosten
Softwarelizenzen
Projektvorbereitende und -begleitende Beratungsdienstleistungen

förderfähig
teilweise förderfähig
nicht förderfähig



Dem Bundesland Sachsen steht ein Förderbudget von 249.542.500 Euro zur Verfügung. Die Förderrichtlinie-Sachsen können Sie hier aufrufen. Folgende Besonderheiten ergeben sich aus der Förderrichtlinie:
  • Frist: 30.06.2020
  • Besonderheiten: Empfehlungen und Muster zum Medienbildungskonzept werden vom Landesinstitut für Schule in Sachsen zur Verfügung gestellt.
  • Antragstellung: Antragsstellung über Sächsische Aufbaubank.

Leistungen in  Saarland
Ja/Nein
Verbesserung Netzwerkverbindung
Serverlösungen
Schulisches WLAN /LAN
Lehr- und Lern-Infrastrukturen
Anzeige- und Interaktionsgeräte
Digitale Arbeitsgeräte
Schulgebundene Lehrerarbeitsplätze
Schulgebundene mobile Endgeräte
Verwaltungs-, Betriebs- und Wartungskosten
Softwarelizenzen
Projektvorbereitende und -begleitende Beratungsdienstleistungen

förderfähig
teilweise förderfähig
nicht förderfähig



Dem Bundesland Sachsen-Anhalt steht ein Förderbudget von 137.582.000 Euro zur Verfügung. Die Förderrichtlinie-Sachsen-Anhalt können Sie hier aufrufen. Folgende Besonderheiten ergeben sich aus der Förderrichtlinie:
  • Frist: 30.06.2021
  • Besonderheiten: Das Landesinstitut für Schulqualität bietet einen Leitfaden zur Erarbeitung eines schulischen Medienkonzeptes an.
  • Antragstellung: Antragsstellung über das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt.

Leistungen in  Sachsen-Anhalt
Ja/Nein
Verbesserung Netzwerkverbindung
Serverlösungen
Schulisches WLAN /LAN
Lehr- und Lern-Infrastrukturen
Anzeige- und Interaktionsgeräte
Digitale Arbeitsgeräte
Schulgebundene Lehrerarbeitsplätze
Schulgebundene mobile Endgeräte
Verwaltungs-, Betriebs- und Wartungskosten
Softwarelizenzen
Projektvorbereitende und -begleitende Beratungsdienstleistungen

förderfähig
teilweise förderfähig
nicht förderfähig



Dem Bundesland Schleswig-Holstein steht ein Förderbudget von 170.263.000 Euro zur Verfügung. Die Förderrichtlinie-Schleswig-Holstein können Sie hier aufrufen. Folgende Besonderheiten ergeben sich aus der Förderrichtlinie:
  • Frist: 31.12.2022
  • Besonderheiten: In Schleswig-Holstein wird der DigitalPakt über ein Online-Portal gesteuert.
  • Antragstellung: Antragsstellung über das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein.

Leistungen in  Schleswig-Holstein
Ja/Nein
Verbesserung Netzwerkverbindung
Serverlösungen
Schulisches WLAN /LAN
Lehr- und Lern-Infrastrukturen
Anzeige- und Interaktionsgeräte
Digitale Arbeitsgeräte
Schulgebundene Lehrerarbeitsplätze
Schulgebundene mobile Endgeräte
Verwaltungs-, Betriebs- und Wartungskosten
Softwarelizenzen
Projektvorbereitende und -begleitende Beratungsdienstleistungen

förderfähig
teilweise förderfähig
nicht förderfähig



Dem Bundesland Thüringen steht ein Förderbudget von 132.268.000 Euro zur Verfügung. Die Förderrichtlinie-Thüringen können Sie hier aufrufen. Folgende Besonderheiten ergeben sich aus der Förderrichtlinie:
  • Frist: 31.12.2022
  • Besonderheiten: Das Land stockt die Fördermittel mit 14.707.226 € im Rahmen der Digitalstrategie Thüringer Schule auf.
  • Antragstellung: Antrag über das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Leistungen in Thüringen
Ja/Nein
Verbesserung Netzwerkverbindung
Serverlösungen
Schulisches WLAN /LAN
Lehr- und Lern-Infrastrukturen
Anzeige- und Interaktionsgeräte
Digitale Arbeitsgeräte
Schulgebundene Lehrerarbeitsplätze
Schulgebundene mobile Endgeräte
Verwaltungs-, Betriebs- und Wartungskosten
Softwarelizenzen
Projektvorbereitende und -begleitende Beratungsdienstleistungen

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teilweise förderfähig
nicht förderfähig



Öffentliche Schulträger – So gehen Sie vor!

1

Medienkonzept/ -Entwicklungsplan

Nur mit einem ausgearbeiteten MEP erfolgt die Förderung und Beschaffung neuer digitaler Schulausstattung.

2

Beschlussvorlage

Die mit dem DigitalPakt beauftragte Fachabteilung der Kommune muss eine Beschlussvorlage mit ersten technischen Spezifikationen für den politischen Beschluss erarbeiten.

3

Ratsbeschluss

Durch einen politischen Beschluss wird die Beschaffung der digitalen Mittel beschlossen.

4

Technische Raumplanung

In der Regel wird ein externes Büro mit der technischer Planung und Vorbereitung der Ausschreibung beauftragt. Das gilt vor allem bei Förderbudgets von mehr als 500.000 Euro.

5

Ausschreibung

Die Schulträger verfassen eine Ausschreibung.

6

Vergabe

Nach Ablauf der Zuschlagsfrist (ca. 2-3 Monate) erteilt der Schulträger den Auftrag.

Freie Schulträger – So gehen Sie vor!

1

Medienkonzept/ -Entwicklungsplan

Nur mit einem ausgearbeiteten MEP erfolgt die Förderung und Beschaffung neuer digitaler Schulausstattung.

2

Technische Raumplanung

In der Regel wird ein externes Büro mit der technischer Planung und Vorbereitung der Ausschreibung beauftragt. Das gilt vor allem bei Förderbudgets von mehr als 500 Tausend Euro.

3

Freie Ausschreibung

Die Schulträger können eine Ausschreibung verfassen, müssen es aber nicht.

4

Vergabe

Der Auftrag wird vom Schulträger festgelegt und ausgeführt.

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Jetzt Beratung vor Ort buchen!

Gerne besuchen wir Sie vor Ort und zeigen Ihnen eindrucksvoll, wie ein digitales Klassenzimmer aussehen kann. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder vereinbaren Sie direkt online einen Termin!

3. Das visunext DigitalPakt Installations- und Serviceversprechen

Wir planen, installieren, instruieren, schulen & warten!

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1

Demontage und Entsorgung:

  • Demontage der alten Systeme
  • Entsorgung der alten Systeme
  • Beseitigung der “Altschäden”
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2

Vorbereitung:

  • Planung des Energie- und Signalmanagements
  • Detaillierte Verkabelungspläne
  • Festlegung von Anschlusspunkten
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3

Konzept-Umsetzung und Installation:

  • Montage neuer Artikel 
  • Verkabelung 
  • Inbetriebnahme und Einrichtung
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4

Betriebsbereite Übergabe:

  • Abnahme durch Projektleiter in Begleitung von IT-Verantwortlichen Mitarbeiter 
  • Kurze Einweisung

Wir erstellen für Sie einen zukunftsfähigen und modernen Plan!

Gerne übernehmen wir vertrauensvoll die Rolle des Mediendienstleisters für den Bereich der technischen Umsetzungen. Unsere Erfahrungen und Referenzen im Bildungssektor sind vielseitig. 

“Wir haben verstanden und verinnerlicht – Service an Schulen unterliegt besonderen Anforderungen und Gegebenheiten!”

Vor Ort Bestandsaufnahme:

Bei der Erstellung eines Medienentwicklungskonzeptes fangen wir bei den aktuellen Gegebenheiten an. Vor allem durch die richtige Auswahl der technischen Produkte entstehen Mehrwerte für Lehrer und Schüler. Zusätzlich stellen wir in der Zusammenarbeit mit dem IT-Administratoren die flächendeckende Vernetzungen aller Komponenten sicher. 

Da Schulträger in der Regel mehrere Schulen und Schulformen auszustatten haben, unterstützen wir sie in der zentralen Organisation der Beschaffung. Um Ihre Schulen zentral und einheitlich mit Software und Hardware auszustatten sind wir gleichzeitig Ihr Partner für die dezentrale Umsetzung der individuellen Klassenraum- & Schullösungen.

Zuverlässige Ausstattung und fortlaufender Service:

Die Bereiche Support, Service und Wartung sind uns besonders wichtig. Nicht nur die Installation, auch der Betrieb und die Nutzbarkeit der technischen Ausstattung ist für Sie entscheidend. 

Einzig eine zuverlässig nutzbare Ausstattung kann für Sie und Ihre Schüler einen pädagogischen Mehrwert erzielen. Aus diesem Grund bieten wir neben der Installation und Wartung auch den fortlaufenden Service an. Dadurch schaffen Sie die Grundlage für eine gewinnbringende Nutzung der technischen Ausstattungskomponenten.

4. visunext Empfehlungen – Produkte und Lösungen

In Ihrem digitalen Klassenzimmer dürfen folgende Geräte und wichtigsten Bestandteile auf keinen Fall fehlen. Die Lösungen eignen sich nicht nur im Klassenzimmer, sondern sind auch perfekt für das Homeschooling geeignet. Gerne beraten wir Sie individuell zu den einzelnen Lösungen und zeigen Ihnen alle Produkte vor Ort.

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Display-Lösungen

Bei der Anschaffung eines Klassenraum Displays ist abzuwägen, ob Sie ein Display nur zur Anzeige des Contents verwenden oder ein interaktives Display einsetzen möchten. Wenn Sie wie an einer interaktiven Tafel arbeiten möchten, ist ein interaktives Klassenraum-Display empfehlenswert.

  • Mobile Displays und Smartboards
  • Stationäre Displays mit Pylonensystem
  • Tafel-Seitenflügeln als Erweiterung der Arbeitsfläche
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Tablets und Notebooks

Den Kern der Hardware-Ausstattung für Schülerinnen und Schüler bildet das Samsung Tab S6 Lite. Das Tablet ist handlich, leicht und sehr robust. Für die Nutzung im Klassenraum ist es aufgrund der langen Akkulaufzeit und der Ergänzung mit dem Keyboard Cover sowie dem S Pen interessant. Für die Lehrer und Lehrerinnen empfiehlt sich das Samsung Tab S6.

  • Android, Windows und iOS-Geräte 
  • Chromebooks 
  • Convertibles
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Display-Lösungen

Was früher einmal der Overheadprojektor war, ist heute der Visualizer bzw. die Dokumentenkamera. Natürlich werden OHPs auch heute weiterhin eingesetzt, jedoch ist der Einsatz mit einem Visualizer und Beamer deutlich flexibler. Sie können mit ihnen wesentlich mehr zeigen, als nur auf Folie geschriebene Inhalte.

  • Visualizer
  • Tablet-Stages

5. Training und Schulungen

Sie haben Fragen über den effektiven Einsatz digitaler Medien im Unterricht? Kein Problem! Wir bieten Ihnen persönliche Anwenderschulungen und Fortbildungen. 

Durch die Zusatzvereinbarung vom 03.11.2020 zum DigitalPakt Schule, wird die Qualifizierung und Weiterbildung von IT-Administratoren gefördert. Wir qualifizieren Ihr Personal nach den Fördervereinbarungen vom DigitalPakt

Kontaktieren Sie uns jetzt und erwerben umfangreiche digitale Kompetenzen und einen sicheren Umgang im Einsatz mit allen digitalen Geräten im Unterricht.

Mit unserer medienpädagogischen Expertise steht der pädagogisch-didaktische Einsatz von digitalen Medien im Vordergrund

Wir bieten gemäß der Fördervereinbarung didaktische und technische Fortbildung von Lehrkräften zu digitalen Lehr- und Lernszenarien an. Damit die Schulen sowohl in präsenz- als auch in distanzorientierten digitalen Lernsettings erfolgreich arbeiten können. 

Sie haben Ihr Klassenzimmer bereits digital ausgestattet? Sehr gut! Wir helfen Ihnen bei der individuelle Fortbildungen und Schulungen!

Online-Schulungen oder vor Ort-Training in Ihrer Schule

  • Webinare und Online-Fortbildungen
  • Deutschlandweit an Ihrer Schule

Technisch-pädagogische Aus- und Weiterbildung

  • Digitale Kompetenzen für den Unterricht stärken 
  • Präsentation diverser Möglichkeiten, digital im Klassenzimmer zu arbeiten

Interaktives und kollaboratives Arbeiten, Homeschooling

  • Pädagogisch-didaktisches Arbeiten mit digitalen Geräte: Interaktives Display, Tablets und Dokumentenkamera 
  • Förderung der interaktiven und kollaborativen Arbeit

Aus- und Weiterbildung von Lernsoftware und Cloud-Lösungen

  • Schulungen zu interaktiven Softwarelösungen auf DisplayBeamer oder mobilen Endgeräten 
  • Fortbildungen zu Education-Cloud-Lösungen zur Unterrichtsorganisation, Vorbereitung und Durchführung
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Jetzt individuelle Beratung anfordern! Setzen Sie die Digitalisierung an Ihrer Schule um!

  • Ganzheitliche Beratung und Planung durch Medienpädagogen und IT-Experten
  • Vor-Ort-Präsentationen
  • Preisvorteile und zusätzliche Konditionen
Für eine professionelle Planung stehen wir Ihnen mit unserem Know-how gerne beratend zur Seite. Rufen Sie uns an: 0221 58834 24