€ 55,99*
- Kabel Version USB
- Kabellänge 10,6 m
- Farbe Schwarz
- Produkt Gewicht 1,4 kg
Produktinformationen
Aufgrund seiner Konstruktion hat das USB−Kabel eine normale maximale Länge von etwa 5 Metern, aber Sie können längere Entfernungen erreichen, indem Sie das aktive CA−UAM/UAF USB−Verlängerungskabel von Kramer verwenden! Dies ist ein busbetriebenes Verlängerungskabel, mit dem die Länge eines Verbindungskabels ohne Signalverlust oder potenzielle Leistungsprobleme erhöht werden kann. Es enthält eine aktive Elektronik, die das USB−Signal für maximale Zuverlässigkeit und Leistung über größere Entfernungen verstärkt. Das Kabel arbeitet als selbstverstärkender Extender für die Verwendung mit USB−Kameras, Druckern, Webcams, Tastaturen/Mäusen usw.
- Echtes Plug–and–Play — Keine zusätzlichen Treiber erforderlich.
- USB 2.0 Hochgeschwindigkeit (480 MBit/s) Standard.
- Aufbau — 1 Paar 24AWG + 2 Paar 22AWG + Ableiter 24AWG, verzinntes Kupfergeflecht.
- Ohne extra Stromversorgung — Zieht die Stromversorgung aus der Quelle.
- Nur Datenübertragung — Nicht zum Laden.
- Puffert eingehendes und ausgehendes Signal.
- Konform mit USB 2.0.
- CM–c (ETL) bewertet.
- Verschiedene Längen — Erhältlich in Versionen von 4,6 bis 19,5 m.
Technische Daten
Name | Kramer CA-UAM/UAF-35 USB Aktives Verlängerungskabel, 10,6m |
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Artikelnummer | 1000007673 |
GTIN/EAN | 7291063074005 |
Herstellerartikelnummer | CA-UAM/UAF-35 |
Modellname | CA-UAM/UAF-35 |
Marke | Kramer |
Produkttyp | Kabel |
Kabel Version | USB |
Kabellänge | 10,6 m |
Produkt Gewicht | 1,4 kg |
Farbe | Schwarz |
Zustand | Neuware |
Garantietyp | BringIn-Service Service- und Supportinformationen |
Herstellergarantie-Informationen:
Hier finden Sie nähere Informationen zu den unterschiedlichen Garantiearten. Die Kontaktdaten und Garantiebedingungen für den entsprechenden Garantieanspruch entnehmen Sie bitte unserer Herstellerübersicht. Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden durch eine zusätzliche Herstellergarantie nicht eingeschränkt. Unsere Mängelhaftung richtet sich nach dem Gesetz. Mängelrechte können unentgeltlich in Anspruch genommen werden.